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   FG Hamburg, 24.03.2004 - IV 160/00   

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https://dejure.org/2004,62353
FG Hamburg, 24.03.2004 - IV 160/00 (https://dejure.org/2004,62353)
FG Hamburg, Entscheidung vom 24.03.2004 - IV 160/00 (https://dejure.org/2004,62353)
FG Hamburg, Entscheidung vom 24. März 2004 - IV 160/00 (https://dejure.org/2004,62353)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ausfuhrerstattung: Abrücken vom Untersuchungsergebnis der ZPLA durch das Hauptzollamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Hamburg, 10.12.2003 - IV 68/00

    Ausfuhrerstattung: Handelsübliche Qualität von Gerstenmalz bei Käferbefall

    Auszug aus FG Hamburg, 24.03.2004 - IV 160/00
    Dieser ist etwa, wenn er bei der Probenentnahme im Rahmen der Zollbeschau anwesend ist und den Umfang der Probenentnahme nicht rügt oder versäumt, gem. Art. 70 Abs. 1 Unterabs. 2 ZK eine zusätzliche Zollbeschau zu verlangen, in einem späteren Verfahren mit dem Einwand präkludiert, die Probe habe einen zu geringen Umfang gehabt (soFG Hamburg, Urt. vom 10.12.2003, IV 68/00).
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2007 - 10 LA 233/05

    Anspruch eines Begünstigten gemeinschaftsrechtlicher Agrarförderung auf

    Bei der Frage, ob die Vierjahresfrist nach § 11 MOG von der zuständigen Behörde gewahrt worden ist, ist nicht auf die Einleitung eines Rückforderungsverfahrens, sondern maßgeblich auf den Zeitpunkt des Erlasses des Aufhebungs- und Rückforderungsbescheides abzustellen (vgl. BFH, Urteil vom 7. Mai 2002 - VII R 5/01 -, ZfZ 2002, 349; Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 28. April 2004 - IV 162/01 -, juris; Urteil vom 24. März 2004 - IV 160/00 -, juris; Urteil vom 12. April 2002 - IV 246/99 -, ZfZ 2003, 59; Busse, MOG - Kommentar, 2007 -, § 11 Rdnr. 5).
  • FG Hamburg, 22.06.2005 - IV 256/03

    Rückforderung von endgültig gewährter Ausfuhrerstattung

    Bei Schweineschwarte handelt es sich nicht um anderes Fleisch als Rindfleisch, sondern um ein Schlachtnebenerzeugnis, das - wie etwa Wasser und Gewürze - in der Ware enthalten sein darf (vgl. in einem ähnlichen Fall FG Hamburg, Urteil vom 24.3.2004, IV 160/00).
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